Künstlersozialversicherung – bildende Kunst – Kunsthandwerk bzw -gewerbe – Abgrenzungskriterien der Finanzgerichten bei Leistungen mit gewerblichem Verwendungszweck nicht maßgebend – Versicherungspflicht des Künstlers nach KSVG ist keine Voraussetzung für die Pflicht zur Abführung der Künstlersozialabgabe
Weinabgabe nach § 43 WeinG (juris: WeinG 1994) sowie Abgabe für gebietliche Absatzförderung gem § 1 AbföG Wein Rh.-Pf. (juris: WeinFöAbgG RP) als zulässige Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion verfassungsrechtlich unbedenklich – insb zur Homogenität der Gruppe der Abgabepflichtigen sowie zur Gruppennützigkeit der Mittelverwendung – Organisation des Deutschen Weinfonds zudem in Einklang mit Anforderungen des Demokratieprinzips
Markenbeschwerdeverfahren – “IPO FOKUS (Wort-Bild-Marke)/FOCUS (Widerspruchsmarke zu 1])/FOCUS (Widerspruchsmarke zu 2])/FOCUS (Widerspruchsmarke zu 3]), Gemeinschaftswortmarke)/FOCUS GESUNDHEIT (Widerspruchsmarke zu 4], Wort-Bild-Marke)” – zur Kennzeichnungskraft – zur Waren- und Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr