Markenbeschwerdeverfahren – „CIROCOM/CIROSEC“ – entfernte Dienstleistungsähnlichkeit bzw. -unähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Anhaltspunkte für andere Verwechslungsgefahren
Wettbewerbsverstoß bei der Bewerbung einer Verkaufsförderungsmaßnahme: Notwendige Angaben zu den Bedingungen der Inanspruchnahme eines „Wertgutscheins“ – Treppenlift