Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens: Kein Veräußerungsverlust wegen Ansatzes des gemeinen Werts der Anteile bei Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle
Monatliche besondere Zuwendung nach § 17a Abs. 1 StrRehaG (Opferrente), Festsetzung des Gegenstandswerts, Bemessung des Gegenstandswerts mit dem dreifachen Jahresbetrag der begehrten Leistung.