(Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften)
Öffentliche Wasserversorgung, Anschluss- und Benutzungszwang, Befreiung wegen eines privaten Hausbrunnens, „besondere Gründe“ für einen Befreiungsanspruch, objektiv grundstücksbezogene Gründe, Unterschiede in der Wasserqualität, hohe Wasserhärte des gelieferten Fernwassers, elektrische Leitfähigkeit des Wassers