Rücktritt vom Tötungsversuch: Abgrenzung zwischen beendetem, unbeendetem und fehlgeschlagenem Versuch bei einem durch Zäsuren gekennzeichneten mehraktigen Geschehen; Konkurrenz zwischen Freiheitsberaubung und Körperverletzung; einzelne Versuchshandlungen als natürliche Handlungseinheit