(Sozialhilfe – Nothilfe – kein Fortbestehen des Eilfalles bei Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Leistungsfall – Anwendbarkeit des § 16 SGB 1 im Sozialhilferecht – Antragstellung beim unzuständigen Leistungsträger)
Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Notwendige Feststellung der Wirkstoffkonzentration von Rauschgift; Sachverhaltsermittlungspflicht bei Verständigung mit den Verfahrensbeteiligten