Markenbeschwerdeverfahren – „ENDOXLIF/ENDOX (Unionsmarke)“ – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „CURRY 61 Berlin (Wort-Bild-Marke)/CURRY 36/CURRY 36 (Wort-Bild-Marke)“ – Rücknahme der Widersprüche im Beschwerdeverfahren – antragsgemäßer Ausspruch der Wirkungslosigkeit des Beschlusses der Markenstelle – Antrag auf Kostenauferlegung – Kostenentscheidung