Markenbeschwerdeverfahren – „ORA NIGHT (Wort-Bild-Marke)/ora club events stuttgart (Wort-Bild-Marke)“ – zur Kennzeichnungskraft – zur Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
(Markenbeschwerdeverfahren – Schutzentziehungsverfahren – „Schokoladenstäbchen III (IR-Marke)“ – zum Löschungs- bzw. Schutzentziehungsantrag und –verfahren – Popularantrag – Amtsermittlungs- bzw. Untersuchungsgrundsatz gilt uneingeschränkt – Entscheidung über Löschung einer Marke darf nicht von den Fähigkeiten und dem Engagement des Löschungsantragstellers abhängen – zur Unvermeidbarkeit von Fehleintragungen – Eintragungshindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG sind amtsseitig nicht korrigierbar – zur Unterscheidungskraft einer Warenformmarke)
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „E-BAR“ – Antrag auf Löschung nur für einen Teilbereich der von dem Oberbegriff erfassten Waren – zutreffende Behandlung durch die Markenabteilung als Antrag auf vollständige Löschung – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – keine Täuschungsgefahr – keine bösgläubige Markenanmeldung – Kostenentscheidung – keine Kostenauferlegung bei grundlosem Abbruch von Vergleichsverhandlungen