Markenbeschwerdeverfahren – „Polo Club am Meer (Wort-Bild-Marke)/BEVERLY HILLS POLO CLUB (Wort-Bild-Marke, Gemeinschaftsmarke)“ – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – keine Verwechslungsgefahr vor dem Hintergrund der Markenusurpation/selbständig kennzeichnenden Stellung – Kostenentscheidung: keine Kostenauferlegung
Markenbeschwerdeverfahren – „Robert Enke“ – bei wenig fassbare Waren aus dem Medienbereich beschreiben offene Bezeichnungen, wie Personennamen, den Inhalt nicht in einer den Markenschutz verhindernden Weise – bei Personennamen ist keine Genehmigung ihrer Träger zur Markenanmeldung erforderlich um ersichtliche Täuschungsgefahr auszuschließen – Namensrechte und andere Persönlichkeitsrechte sind relative Schutzhindernisse – keine Prüfung im Rahmen der absoluten Schutzhindernisse
Markenbeschwerdeverfahren – „LYKOS (Wort-Bild-Marke) / LYTTOS“ – klangliche Verwechslungsgefahr – klangliche Wiedergabe der Marke auf dem Lebensmittelsektor