Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “pjur (Wort-Bild-Marke)” – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft – keine bösgläubige Markenanmeldung – Verbietungsrechte sind zentrales Element des Markenrechts – Markeninhaber handelt bei der Markenanmeldung nicht bösgläubig, wenn er Verletzungsprozess führt und den Schutzumfang seiner Marke möglicherweise zu weit zieht – zur Kostenauferlegung
Markenbeschwerdeverfahren – “Palazzo Klenze/Palazzo (Gemeinschaftsmarke)” – Widerspruch wird erstmals in der Beschwerde ergänzend auf eine weitere Marke gestützt – fehlende Beschwer – fehlendes allgemeines Rechtsschutzbedürfnis – Unzulässigkeit – teilweise Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung