(Sozialgeld – Mehrbedarf bei Gehbehinderung eines vierjährigen Kindes – Kind vor Vollendung des 15. Lebensjahrs ist keine nichterwerbsfähige Person iS des § 28 Abs 1 S 3 Nr 4 SGB 2 – kein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger, besonderer Bedarf)
Sozialgerichtliches Verfahren – Berufungsbeschränkung – Rechtsänderung – keine Anwendung der erhöhten Berufungssumme bei Urteil vor dem 1.4.2008 und Rechtsmittelbelehrung nach altem Recht – Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 1.1.2005 nach Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung