Markenbeschwerdeverfahren – Einrede der Nichtbenutzung – vorgelegte Unterlagen reichen zur Glaubhaftmachung der Benutzung nicht aus – Kostenauferlegung entspricht nicht regelmäßig der Billigkeit – Zurückweisung der Beschwerde
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Abwägung schutzwürdiger Belange der Presse an der Veröffentlichung von persönlichen Daten mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Schutz von Kindern und Jugendlichen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit durch Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung – unzureichende fachgerichtliche Deutung einer Frage als Tatsachenbehauptung – Gegenstandswertfestsetzung
Markenbeschwerdeverfahren – “COSMOTY/COSMO TV (IR-Marke)/COSMOPOLITAN (Gemeinschaftsmarke)/COSMO (Gemeinschaftsmarke)” – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung