Beschränkte Berufung; abweichende Tatfeststellungen; Zweck des Wehrdisziplinarrechts; Schuldenmachen; Veruntreuung von Kameradengeldern; keine Regelmaßnahme
(Keine Wiedereinsetzungsfähigkeit der Festsetzungsfrist bzw. Feststellungsfrist – § 181 Abs. 5 Satz 1 AO ist keine eigenständige Änderungsvorschrift – Verletzung der Sachaufklärungspflicht als Verfahrensmangel – Feststellungslast für den rechtzeitigen Zugang eines Änderungsantrags)
Sicherungsverfahren: Unterbringung eines im Rahmen eines heftigen Nachbarschaftsstreits verhaltensauffälligen Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus
Zeugnisverweigerungsrecht des Rechtsanwalts im Zivilprozess: Reichweite der Verschwiegenheitspflicht über Gespräche mit Angehörigen eines Angeklagten auf dem Gerichtsflur
Rüge der verfahrensfehlerhaften Unterlassung einer Zeugenvernehmung bei Verzicht auf mündliche Verhandlung – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache