Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verweigerung der Zuziehung eines anwaltlichen Beistandes zur Zeugenvernehmung im Strafprozess
Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistandes und des Zeugen hinsichtlich der Kenntnis von der Aussage anderer Zeugen; Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen wegen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung