Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren Drittstaat mangels hinreichender Substantiierung von Grundrechtsverstößen, jedoch ausdrücklicher Hinweis auf Kontrollpflichten der zuständigen Behörde im Rahmen der Abschiebung einer ausländischen Familie mit neugeborenem Kind
Nichtannahmebeschluss: Abschiebung von Asylbewerbern nach Italien als sicherem Drittstaat gem §§ 34a, 26a AsylVfG 1992 – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung – jedoch Vorkehrungen zum Schutz der betroffenen Familie insb vor Obdachlosigkeit geboten