Patentbeschwerdeverfahren – „Vorrichtung zum Einspannen von Werkzeugen oder Werkstücken“ – zur Zulässigkeit des Einspruchs – Einsprechende hat einen nachvollziehbaren Gedankenweg aufgezeigt, mit dem sie zum Nahegelegtsein des kennzeichnenden Merkmals des Patentanspruchs gelangt – Zurückverweisung an das Deutsche Patent- und Markenamt – Versagung der des Anhörungsantrags stellt einen Verfahrensmangel dar – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren und Vorrichtung zum sicheren Schalten eines Automatisierungsbussystems“ – Zurückverweisung an das DPMA aufgrund des Vorliegens eines schwerwiegenden Verfahrensverstoßes – Verletzung des rechtlichen Gehörs im Einspruchsverfahren
Nichtannahmebeschluss: Durchsetzungsannahme (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG) nicht geboten, da nach Vergleich im Ausgangsverfahren auch im Falle einer Zurückverweisung kein günstigeres Ergebnis erreichbar ist