Patentbeschwerdeverfahren – „Vorrichtungen zur Bestimmung des Blutvolumens und/oder Blutvolumenstroms und Verfahren zum Betreiben derselben“ – Zulässigkeit der Beschwerde – keine Notwendigkeit mündlicher Verhandlung
Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung – Wahrnehmung der Rechte des Beteiligten durch prozessbevollmächtigten und in selber Kanzlei tätigen Ehegatten
Rücktritt vom Neuwagenkauf: Vorhandensein von Karosserie- und Lackmängeln beim zweiten Übergabeversuch; Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung
(Keine Vorabentscheidung über Zuständigkeit eines einzelnen FG-Senats nach § 155 FGO i.V.m. § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG bzw. § 17 Abs. 4 Satz 5 GVG analog – Anfechtbarkeit eines ohne Rechtsgrundlage ergangenen Beschlusses des FG)