Rechtsschutz gegen glücksspielrechtliche Untersagung für die Vergangenheit; Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen war von 2006 bis 2012 europarechtswidrig; zur Inkohärenz wegen den Zielen widersprechender Werbepraxis; zur Inkohärenz wegen einer das Monopol konterkarierenden Glücksspielpolitik
Zu den Anforderungen an das Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Sportwettenmonopol in Bayern war bis 31. Dezember 2007 europarechtswidrig; zum Nachschieben von monopolunabhängigen Ermessenserwägungen