Erlass einer eA, die Vollziehung einer Festsetzung von Zwangsmitteln im Zwangsvollstreckungsverfahren auf Herausgabe von Schriftstücken sowie auf Auskunftserteilung einstweilen auszusetzen – mögliche Verletzung von Art 2 Abs 1 GG durch Erzwingung der Auskunft eines bestimmten Inhalts durch Zwangsmittel statt einer wahrheitsgemäßen Auskunft durch eidesstattliche Versicherung