Lkw-Führerschein: Führerscheinklassen, Erwerb & Gültigkeit

RAin Sölen Izmirli gibt einen Überblick darüber, welche Fahrerlaubnis-Kategorien es bei Lkw gibt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Lkw-Führerschein

Lkw fahren ist etwas ganz anderes als Pkw fahren – schon allein wegen der Abmessungen des Fahrzeugs und der Verantwortung, die z. B. mit dem Transport von Gütern verbunden ist. Es wundert also nicht, dass man mit einem “normalen” Pkw-Führerschein keinen großen “Brummi” fahren darf. Wer einen Lkw lenken will, braucht einen besonderen Lkw-Führerschein, genauso wie man nicht Motorrad fahren darf ohne eine besondere Fahrerlaubnis.

Doch so einfach wie beim Pkw-Führerschein ist es nicht, diese besondere Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen zu bekommen. Außerdem unterscheidet man beim Lkw-Führerschein vier verschiedene Kategorien. Diese Kategorien machen nicht nur einen Unterschied darin, welche Fahrzeuge man letztendlich führen darf. Die unterschiedlichen Führerschein-Kategorien stellen auch unterschiedliche Anforderungen an den Erwerb der Fahrerlaubnis.

Einen Überblick darüber, welche Fahrerlaubnis-Kategorien es bei Lkw gibt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie eine bestimme Lkw-Fahrerlaubnis bekommen – diese Infos erhalten Sie in diesem Beitrag von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Sölen Izmirli aus Hamburg.

Die verschiedenen Klassen des Lkw-Führerscheins

Auch bei den Lkw werden unterschiedliche Führerschein-Klassen unterschieden.

Insgesamt gibt es vier Lkw-Führerscheinklassen:

1. Führerscheinklasse C1 (mittelschwere Lkw)
Lkws dieser Klasse haben ein Gewicht zwischen 3,5 t und 7,5 t. Ein Anhänger darf angehängt werden, er darf aber nicht schwerer als 750 kg sein.

Wichtig! Das zulässige Gesamtgewicht bezieht sich immer auf den beladenen Zustand von Fahrzeug bzw. Anhänger – NICHT auf das Leergewicht! Überschreitet man hier oder da das zulässige Gesamtgewicht, droht ein Bußgeld – das gilt für alle Klassen!

2. Führerscheinklasse C1E (mittelschwere Lastzüge)
Diese Führerscheinklasse stellt eine Erweiterung des C1-Führerscheins dar. Der Unterschied besteht darin, dass der Anhänger mehr als 750 kg wiegen darf.

3. Führerscheinklasse C (schwerere Lkw)
Mit dieser Führerscheinklasse können Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t gesteuert werden. Ein Anhänger kann auch mitgeführt werden, solange er weniger als 750 kg wiegt.

4. Führerscheinklasse CE (schwere Lastzüge)
Diese Führerscheinklasse unterscheidet sich im Wesentlichen nicht großartig von der C-Klasse. Das einzige Merkmal, das beide Führerscheinklassen voneinander unterscheidet: Das Gesamtgewicht des Anhängers darf die 750-kg-Marke überschreiten.

Erwerb und Gültigkeit des Lkw-Führerscheins

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Auch beim Erwerb des Führerscheins bzw. der Fahrerlaubnis und ihrer Gültigkeit gibt es zwischen Lkw und Pkw Unterschiede – abhängig von der jeweiligen Führerscheinklasse.

Hier eine kleine Übersicht:

Führerscheinklasse C1:
Der Erwerb eines Lkw-Führerscheins der Klasse C1 setzt den Besitz eines Führerscheins der Klasse B voraus und ein Mindestalter von 18 Jahren. Wir der Lkw-Führerschein gewerblich genutzt – also nicht z. B. nur für große Wohnmobile -, liegt die Altersgrenze sogar bei 21 Jahren.

Führerscheinklasse C1E:
Für die Klasse C1E gilt grundsätzlich auch das Mindestalter von 18 Jahren. Allerdings kann dieser Lkw-Führerschein erst erworben werden, wenn der Fahrer eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erworben hat.
Wichtig! Der Lkw-Führerschein der Klassen C1 und C1E gilt nicht zeitlich unbefristet! Er gilt bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres! Nach einer positiven Eignungsuntersuchung kann er dann um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Führerscheinklasse C und CE:
Wer einen Lkw-Führerschein der Klassen C oder CE machen will, muss mindestens 21 Jahre alt sein. Während für den Klasse-C-Führerschein ein Führerschein der Klasse B erforderlich ist, ist der Lkw-Führerschein der Klasse C Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse CE!

Die Fahrerlaubnis für die Klassen C oder CE haben grundsätzlich nur eine Gültigkeit von 5 Jahren. Wer nach Ablauf dieser Frist den Führerschein verlängern will, muss eine positive Eignungsuntersuchung vorlegen. Die umfasst einen Gesundheits-Check sowie ein augenärztliches Gutachten. Denn aus Sicherheitsgründen darf ein Lkw-Fahrer, der schwerere Lkw und schwere Lastzüge fahren will, z. B. nicht an Diabetes oder Epilepsie leiden.

Wichtig! Außerdem müssen einige grundlegende persönliche Fähigkeiten in Tests nachgewiesen werden, die z. B. die Aspekte Belastbarkeit, Orientierungsvermögen, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit betreffen.

Unterlagen und zusätzliche Theorie- und Fahrstunden

Um den Führerschein zum Führen eines Lkw machen zu können, muss der Fahrschüler – wie beim Pkw – zunächst eine theoretische und anschließend eine praktische Prüfung erfolgreich bestehen. Sind diese grundlegenden Voraussetzungen für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins erfüllt, kann der Fahrschüler einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen.

Dafür sind folgende Unterlagen notwendig:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild des Antragstellers
  • Teilnahmebescheinigung an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung

Für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins benötigt man mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B.

Für die Lkw-Führerscheinklassen C1 und C sind außerdem zusätzliche Theorie-Stunden nötig:

  • Grundstoff: 6 Doppelstunden à 45 Minuten
  • Zusatzstoff: 10 Doppelstunden à 45 Minuten

Für die Klassen C1E und CE gelten hingegen folgende Pflichtstunden:

  • Grundstoff: 6 Doppelstunden à 45 Minuten
  • Zusatzstoff: 4 Doppelstunden à 45 Minuten

Hinzu kommen praktische Ausbildung, die Überland-, Autobahn- und Nachtfahrstunden umfasst. Wie viele Pflichtstunden hier in welchem Bereich gemacht werden müssen, hängt dann wiederum von der angestrebten Führerscheinklasse ab. Hier werden Lkw-Fahrschulen aber genau darauf achten, dass die notwendige Anzahl als Pflichtstunden absolviert wurde!

Info! Die meisten Pflichtstunden absolviert der Fahrschüler auf Überlandstrecken (bis zu 8 Stunden). Auf der Autobahn absolvieren Lkw-Fahrschüler zwischen 1 und 3 Pflichtfahrstunden und in der Dunkelheit muss man maximal 3 Pflichtstunden nachweisen können.

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