Miet- und Wohnungseigentumsrecht

10 AZR 232/18

Aktenzeichen  10 AZR 232/18

Datum:
19.12.2018
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2018:191218.U.10AZR232.18.0
Spruchkörper:
10. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Berlin, 30. August 2017, Az: 39 Ca 4578/17, Urteilvorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 26. Januar 2018, Az: 2 Sa 1364/17, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Januar 2018 – 2 Sa 1364/17 – unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. August 2017 – 39 Ca 4578/17 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert, soweit die Beklagte zur Zahlung von 40,00 Euro netto verurteilt wurde. Insoweit wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 14 % und die Beklagte 86 % zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
        
    Gallner    
        
    Pulz    
        
    Pessinger    
        
        
        
    Petri    
        
    Ruldolph    
        
        


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