Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Berufung, ZPO

Aktenzeichen  8 U 1230/21

Datum:
12.8.2021
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 21887
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
Nürnberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Verfahrensgang

8 U 1230/21 2021-07-29 Hinweisbeschluss OLGNUERNBERG OLG Nürnberg

Tenor

1. Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 45.467,28 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.


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