Aktenzeichen 1 U 194/21
Datum:
31.8.2021
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 55560
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
Bamberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
Leitsatz
Verfahrensgang
1 U 194/21 2021-08-25 Hinweisbeschluss OLGBAMBERG OLG Bamberg
Tenor
1. Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.505,87 € festgesetzt.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.