Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Berufungsrücknahme

Aktenzeichen  3 U 362/20

Datum:
19.2.2021
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 8298
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
Bamberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 516 Abs. 3

 

Leitsatz

Verfahrensgang

3 U 362/20 2021-02-01 Hinweisbeschluss OLGBAMBERG OLG Bamberg

Tenor

1. Der Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.


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