Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rücknahme der Berufung

Aktenzeichen  25 U 279/17

Datum:
24.5.2017
Fundstelle:
BeckRS – 2017, 146434
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 516 Abs. 3

 

Leitsatz

Verfahrensgang

25 U 279/17 2017-05-02 Endurteil OLGMUENCHEN LG München II

Tenor

1. Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 12.437,54 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.


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