Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rücknahme der Berufung

Aktenzeichen  27 U 2793/17

Datum:
18.5.2018
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 35991
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 516 Abs. 3

 

Leitsatz

Verfahrensgang

27 U 2793/17 2018-02-27 Endurteil OLGMUENCHEN LG Augsburg

Tenor

1. Der Kläger ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 34.200,00 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.


Ähnliche Artikel


Nach oben