Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Vorliegen eines offensichtlichen Rechenfehlers

Aktenzeichen  453 C 13159/16

Datum:
7.12.2016
Fundstelle:
BeckRS – 2016, 118703
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 319

 

Leitsatz

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.10.2016 wird im Tenor unter Ziffer 1 wie folgt berichtigt:
Der Betrag 93% wird durch 86% und der Betrag 17% durch 14% ersetzt.

Gründe

Es liegt ein offensichtlicher Rechenfehler vor, § 319 ZPO.


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