Bedeutung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Arbeitsrecht
Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich als das wichtigste Beweismittel, um eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Legt ein Arbeitnehmer ein solches Attest vor, wird vermutet, dass tatsächlich eine Erkrankung vorliegt, die die Erbringung der Arbeitsleistung verhindert. Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, auf dieser Grundlage die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen zu leisten.
Allerdings handelt es sich bei dem Beweiswert einer Krankschreibung nicht um eine unumstößliche Tatsache. Wenn konkrete Umstände vorliegen, die erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Erkrankung begründen, kann der Beweiswert erschüttert werden. In einem solchen Fall muss der Arbeitnehmer darlegen und beweisen, dass die gesundheitliche Einschränkung tatsächlich bestanden hat.
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem die Beweiskraft einer ärztlichen Bescheinigung durch das Verhalten des Arbeitnehmers infrage gestellt wurde. Der betreffende Mitarbeiter war über einen langen Zeitraum hinweg durchgehend krankgeschrieben. Trotz dieser fortlaufenden Attestierung nahm der Beschäftigte jedoch zwischenzeitlich über mehrere Wochen hinweg seine reguläre Arbeit im Betrieb wieder auf, ehe erneut Fehlzeiten geltend gemacht wurden.
Das Gericht stellte fest, dass die tatsächliche Arbeitsaufnahme während eines attestierten Krankheitszeitraums den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachhaltig erschüttert. Wenn ein Arbeitnehmer trotz attestierter Arbeitsunfähigkeit wochenlang beschwerdefrei oder zumindest voll einsatzfähig arbeitet, widerspricht dies der ärztlichen Feststellung einer aufgehobenen Leistungsfähigkeit. Eine schlichte Einreichung des Folgeattests reicht unter diesen Bedingungen nicht mehr aus, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung durchzusetzen.
Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Entscheidung hat erhebliche rechtliche und praktische Auswirkungen auf die Darlegungslast im Streitfall um die Entgeltfortzahlung. Erschüttert der Arbeitgeber den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung erfolgreich durch den Nachweis tatsächlicher Arbeitsleistung, tritt eine Umkehr der Darlegungssituation ein. Die folgenden Aspekte sind dabei von zentraler Bedeutung:
- Erweiterte Nachweispflicht: Der Arbeitnehmer muss detailliert vortragen, welche konkreten gesundheitlichen Einschränkungen vorlagen und warum die Arbeit trotz Attest möglich war.
- Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht: Um die behandelnden Ärzte als Zeugen vernehmen zu können, muss der Arbeitnehmer diese in der Regel von der Schweigepflicht entbinden.
- Prüfung des Einzelfalls: Gerichte bewerten das genaue Ausmaß der Arbeitsleistung sowie die zeitliche Abfolge zwischen Genesungsphasen und erneuten Ausfällen.
- Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers: Solange der Arbeitnehmer den vollen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit nicht erbringt, kann die Entgeltfortzahlung verweigert werden.
Arbeitnehmer sollten daher beachten, dass das Erscheinen am Arbeitsplatz während eines laufenden Krankheitszeitraums rechtliche Risiken bergen kann. Sollte die Arbeitsfähigkeit vorzeitig wiederhergestellt sein, muss die medizinische Dokumentation entsprechend angepasst werden, um Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Entgeltfortzahlungsanspruchs zu vermeiden.
Ein Newsbeitrag der Redaktion (CB)


