Motorradbeleuchtung: Was ist gesetzlich zulässig?

Tuning ist gerade bei Motorradfahren sehr beliebt, dabei sollte man allerdings gesetzliche Vorschriften genau beachten.

Motorradbeleuchtung: Was ist gesetzlich zulässig?

Motorräder sind mehr als bloße Fortbewegungsmittel. Für ihre Besitzer bedeuten sie Individualität und Freiheit. Gleichzeitig identifizieren sie sich über ihre Motorradmarke und das von ihnen gefahrene Modell. Motorradfahren ist ein Lebensgefühl. Dabei überrascht es nicht, dass rund um das Gefährt ungezählte Schrauber- und Tuning-Gruppen existieren, die neben aktuellen Modellen selbst museumstaugliche Oldtimer wieder flottmachen. Unbedingt beachten sollten sie dabei allerdings gesetzliche Vorschriften, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. So sind zum Beispiel bei der Motorradbeleuchtung zahlreiche Details bis ins Kleinste geregelt.

Motorradbeleuchtung: Was erlaubt die Straßenverkehrszulassungsordnung?

Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen Fahrzeuge zugelassen und verkehrssicher sein. Für die Beleuchtung und Signaleinrichtungen an Zwei- und Dreirädern gelten zwei Gesetze:

  • Innerhalb Deutschlands die StVZO, § 49a – § 54
  • Auf europäischer Ebene die Richtlinie 93/92 EWG

Es darf ausschließlich gesetzlich vorgeschriebene oder zusätzlich erlaubte Beleuchtung an Zweiräder montiert werden. Dabei muss es sich um zugelassene und geprüfte Lichttechnik handeln, die durch ein ECE-Prüfzeichen oder EG-Prüfzeichen gekennzeichnet ist. Darüber hinausgehende Fahrzeugbeleuchtungen müssen per Einzelgutachten genehmigt sein.

Was sagen StVZO-Regelungen dazu?

Die StVZO erklärt in ihren §§ 32-62 ausführlich Bauarten von Kraftfahrzeugen. Es sind europäische Regelungen einzubeziehen, die deutschem Recht gelegentlich entgegenstehen. Dabei spielt eine Rolle, ob ein Kfz gemäß nationalem oder internationalem Recht konstruiert ist. Bei Kfz ab Baujahr 1998 trifft meistens Letzteres zu. Wichtig: Die gesetzlichen Regelungen dürfen nicht nach Belieben miteinander gemischt werden.

Beleuchtung und Signalbild

Das Signalbild ist entscheidend für die Beleuchtung am Motorrad. Das Licht soll nicht nur dem Fahrer die Sicht erleichtern, sondern außerdem nachts die blendfreie Identifizierung unterschiedlicher Fahrzeugtypen ermöglichen sowie deren Fahrtrichtung und Fahrzeugbreite einschließlich Ein- oder Zweispurigkeit, Fahrzeughöhe und Fahrzeuglänge erkennen lassen.

In Deutschland und Europa müssen Motorräder stets vorn weißes und hinten rotes Licht aufweisen. Seitenbeleuchtung in Gelb ist erlaubt. Es muss sich um gesetzlich ausdrücklich erlaubte Leuchten handeln; was nicht im Gesetz steht, ist nicht erlaubt. Insbesondere die Kriterien für folgende Motorradbeleuchtungen sind bedeutsam:

  • Bremsleuchte
  • Begrenzungsleuchte
  • Fahrtrichtungsanzeiger beziehungsweise Blinker
  • Kennzeichenbeleuchtung
  • Nebelscheinwerfer
  • Nebelschlussleuchte
  • Rückstrahler
  • Schlussleuchte
  • Fernlicht und Abblendlicht
  • Suchscheinwerfer

Warnblinkanlage

Zwar ist das Mitführen von gelber Warnblinkanlage, Warndreieck und Warnleuchte für Motorradfahrer nicht gesetzlich vorgeschrieben, erhöht aber die Sicherheit und kann als Sicherheitstechnik eingebaut werden. Die Warnblinkanlage muss sich über einen Einzelschalter leicht betätigen lassen und eine rote Kontrollleuchte aktivieren.

Motorradbeleuchtung mit Prüfsiegel

Bei der Motorradlichttechnik handelt es sich um genehmigungspflichtige Bauteile, wofür ECE-Prüfzeichen oder EG-Prüfzeichen erforderlich sind. Dabei steht ECE für „Economic Commission for Europe” = „Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen”. Anhand der neben dem großen „E” in einem Kreis erfassten Länderkennzahl und anhand der Prüfnummer sind die für ein Bauteil erteilte ECE-Bauartgenehmigung sowie das Genehmigungs- und Prüfverfahren ablesbar. Ein anderes Prüfsiegel, erkennbar an kleinem „e” im Rechteck mit Länderkennzahl, bestätigt die Einhaltung der EG-Richtlinien bei der Bauteilherstellung.

Tuning von Motorrad und Beleuchtung

Motorradbeleuchtung
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Tuning

Für das Tuning beziehungsweise Aufmotzen von Motorrädern einschließlich ihrer Beleuchtung dürfen nur geprüfte, genehmigungspflichtige Bauteile genommen werden. Werden gesetzlich unzulässige Bauteile entdeckt, können Versicherungsprobleme auftreten und die Betriebserlaubnis erlischt. Fahrzeugbauteile ohne E- oder ABE-Nummer müssen durch ein Einzelgutachten genehmigt werden. In jedem Fall illegal in Europa sind Unterbodenlichter.

Bußgeld für unzulässige Beleuchtung von Motorrädern

Die Nichtbeachtung der Motorradbeleuchtungsvorschriften kostet ein Bußgeld sowie Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Fahrverbote werden hingegen selten verhängt.


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