Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme kann zur Alleinhaftung führen

Auf dem Parkplatz bei einem Unfall ohne Weiteres von einer 50:50 Schadensteilung auszugehen, ist ein verbreiteter Irrtum.

Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme

Fährt ein Autofahrer auf einen Parkplatz für Kunden oder Firmenangehörige, sollte er sich bewusst sein, dass das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme über den Regeln der Straßenverkehrsordnung steht. Bei einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatz ohne Weiteres von einer 50:50 Schadensteilung auszugehen, ist ein weitverbreiteter Irrtum. Nach einem endgültigen Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2012 muss jeder Verkehrsunfall auf einem Parkplatz mittels Einzelfallprüfung verhandelt werden. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass eine der beteiligten Parteien besonders unaufmerksam gehandelt hat, kann diese Partei die Alleinhaftung treffen.

LG München I, End-Urteil vom 10. August 2012, Az. 17 S 7837/11

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