Wann greift die Versicherung bei Sturmschäden?
Ob die Versicherung für einen Sturmschaden aufkommt, hängt in erster Linie davon ab, welche Art von Versicherungspolice Sie haben und wie stark der Sturm war. In der Regel wird ein Sturm ab Windstärke 8 (ca. 62 km/h) als Versicherungsfall anerkannt. Wenn sich die Windstärke im Nachgang nicht mehr ermitteln lässt, der Sturm aber beispielsweise Dachziegel gelöst hat, kann es sich trotzdem um Sturmschäden handeln. Für die Ermittlung, ob von einem Sturmschaden die Rede sein kann, ist allerdings ausschlaggebend, ob zum Beispiel umliegende Häuser oder Autos ebenfalls beschädigt wurden oder der Schaden ausschließlich auf einen Sturm zurückzuführen ist. Aber welche Versicherungen sind für welche Schäden zuständig?
- Hausratversicherung: Deckt Schäden am beweglichen Eigentum ab, also an Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen, die unter anderem durch Sturm, Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl im Haus entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Elektrogeräte oder Kleidung. Voraussetzung ist, dass der Sturm vorher das Haus beschädigt hat (z.B. ein kaputtes Fenster, wodurch Regen ins Haus eindringen konnte, durch den Mobiliar beschädigt wurde).
- Wohngebäudeversicherung: Diese Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden am Gebäude selbst, also an Dächern, Fenstern, Fassaden oder fest installierten Bestandteilen.
- Kfz-Versicherung: Wenn das Auto durch umgestürzte Bäume oder herabfallende Äste beschädigt wird, greift die Teilkaskoversicherung. Auch hier ist die Voraussetzung, dass ein Zusammenhang zwischen Schaden und Sturm nachweisbar ist. Wenn jedoch durch den Sturm Bäume umgestürzt sind und erkennbar die Fahrbahn versperren, Sie allerdings dagegen fahren und ein Schaden entsteht, ist in der Regel eine Vollkaskoversicherung erforderlich.
Was tun im Schadensfall?
Tritt ein Sturmschaden ein, ist schnelles Handeln gefragt. Damit die Versicherung den Schaden übernimmt, sollten folgende Schritte beachtet werden:
- Schaden dokumentieren: Machen Sie sofort Fotos oder Videos von den entstandenen Schäden. Achten Sie darauf, sowohl Detail- als auch Übersichtsaufnahmen zu machen.
- Schaden unverzüglich melden: Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich. Je nach Versicherungsvertrag gibt es bestimmte Fristen, die eingehalten werden müssen. Am besten setzen Sie sich sofort nach dem Schaden mit der Versicherung in Verbindung, um die weiteren Schritte abzuklären.
- Schaden so gering wie möglich halten: Sie sind verpflichtet, den Schaden nicht zu verschlimmern. Wenn beispielsweise ein Fenster durch den Sturm zerstört wurde, sollten Sie es vorübergehend abdecken, um Folgeschäden durch Regen zu vermeiden. Notfallreparaturen sollten Sie sofort durchführen, allerdings nur das Nötigste, bis die Versicherung den Schaden begutachtet hat.
Was zahlt die Versicherung und welche Kosten müssen Sie selbst tragen?
Je nach Vertrag und Versicherungsart gibt es bestimmte Einschränkungen, was die Kostenübernahme betrifft. Versicherungen zahlen in der Regel nicht für Schäden, die durch fehlende Wartung oder bauliche Mängel entstanden sind. Auch der Eigenanteil (Selbstbeteiligung) spielt eine Rolle: In manchen Verträgen müssen Sie einen Teil der Reparaturkosten selbst tragen.
Zudem kann es sein, dass bei der Hausratversicherung nur der Zeitwert, nicht aber der Neuwert von beschädigten Gegenständen ersetzt wird. In der Kfz-Versicherung können außerdem Wertminderungen und bestimmte Folgeschäden ausgeschlossen sein. Prüfen Sie deshalb Ihren Versicherungsvertrag genau, um zu wissen, welche Leistungen abgedeckt sind.
Welche Versicherungen sollten Sie überprüfen, um gegen Sturmschäden versichert zu sein?
Um gegen Sturmschäden gut abgesichert zu sein, sollten Sie bestehende Versicherungen auf ihre Deckung und Bedingungen prüfen. Insbesondere die folgenden Policen sind wichtig:
- Wohngebäudeversicherung: Achten Sie darauf, dass auch Sturmschäden an Nebengebäuden wie Garagen oder Gartenhäusern mitversichert sind.
- Hausratversicherung: Klären Sie, ob der Schutz auch für teure oder besondere Gegenstände gilt, die außerhalb des Hauses aufbewahrt werden (z.B. Gartenmöbel).
- Kfz-Versicherung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung Sturmschäden abdeckt und auch die Kosten für die Reparatur von Glas- oder Karosserieschäden übernimmt.
Sturmschäden können schnell hohe Kosten verursachen. Doch mit der richtigen Versicherung lassen sich viele finanzielle Risiken abfedern. Wichtig ist, dass Sie im Schadensfall schnell und korrekt handeln, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Prüfen Sie daher Ihre bestehenden Policen regelmäßig und sorgen Sie dafür, dass diese einen ausreichenden Schutz bieten – besonders in den sturmreichen Herbstmonaten.
Mit der richtigen Vorsorge und einem klaren Plan im Schadensfall können Sie die stürmischen Herbsttage entspannt angehen.