Gehörte sie einst ganz selbstverständlich in jeden Haushalt, hat sie zwischenzeitlich dramatisch an Bedeutung verloren: Die Lebensversicherung. Allerdings ist hier zu differenzieren, denn nicht jede dieser Policen ist überholt oder überteuert. Ein Blick auf Details lohnt sich!
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch überhöhte Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit im PKH-Verfahren – Gegenstandswertfestsetzung