Wildunfall: Gibt es eine Meldepflicht?

Wann man von einem Wildunfall spricht und ob man diesen melden muss, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Wildunfall: Gibt es eine Meldepflicht?

Ein Wildunfall passiert schneller als man denkt. Gerade in der Dämmerung sind vor allem Rehe, aber auch Wildschweine aktiv und überqueren dann häufig z. B. Landstraßen. Schön anzusehen, wenn man weit genug entfernt ist. Schlimm aber, wenn es zu einer Kollision mit einem Tier kommt. Denn ungefährlich ist ein solcher Zusammenstoß auch für Autofahrer und vor allem Motorradfahrer nicht.

Aber was ist ein Wildunfall? Und muss man einen Wildunfall melden?

Was ist „Wild“?

“Wild” ist in Deutschland vor allem Rehwild, Schwarzwild, Damwild, Rotwild, aber auch Füchse, Dachse und z. B. Feldhasen und etliche kleinere Tiere. Auch ein Wildunfall mit Wildschwein zählt hier dazu. Was genau “Wild” ist, definiert aber das Bundesjagdgesetz, das festlegt, welche Tierarten dem Jagdrecht unterliegen. Hier sind z. B auch das Mufflon (Muffelwild) und Luchs aufgelistet, die in Teilen Deutschlands heimisch sind.

Damit ist nicht jeder Unfall mit einem Tier ein Wildunfall. So sind z. B. Unfälle mit Haustieren oder Nutztieren (Hund, Katze, Kuh oder Pferd z. B.) keine Wildunfälle, da diese Tiere nicht unter den Begriff “Wild” fallen.

Besteht bei einem Wildunfall Meldepflicht?

Eine Meldepflicht für “normale” Unfälle nach dem Verkehrsrecht gibt es nicht. Sind Personen verletzt, ist man aber natürlich verpflichtet zu helfen. Kann man selbst nicht helfen, ist man wenigstens verpflichtet Hilfe zu rufen, da sonst strafrechtlich Konsequenzen drohen (unterlassene Hilfeleistung!).

Anders ist das bei einem Wildunfall in 11 von sechzehn Bundesländern. Hier ist man nach dem jeweiligen Jagdrecht des Bundeslandes (Landesjagdgesetze) verpflichtet, den Unfall der Polizei zu melden, die dann den Revierinhaber/Revierförster, in dessen Revier es zu dem Unfall kam, informiert. Eine Pflicht, einen Wildunfall zu melden, besteht nicht in

  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen

Wer in einem der anderen elf Bundesländer einen Wildunfall nicht meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (z. B. Art 56 BayJG), die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Allerdings ist nicht jeder Unfall mit einem Wildtier anzeigepflichtig: Handelt es sich um einen Unfall mit einem kleinen Wildtier, z. B. Wildkaninchen, besteht keine Anzeigepflicht!

Eine Fahrerflucht nach dem Strafgesetzbuch (StGB) kann man nach einem Unfall jedoch nicht begehen, wenn man den Wildunfall nicht meldet. Wer ein Tier wegen unterbliebener Unfallmeldung aber unnötig leiden lässt, z. B. weil das Tier verletzt flüchtet, verstößt aber ggfs. nicht nur gegen das Jagdrecht, sondern auch gegen das Tierschutzgesetz. Das gilt übrigens natürlich auch für Unfälle mit Haustieren und Nutztieren!

Darf man ein totes Reh/Wildschwein etc. mitnehmen?

Nein, lautet die klare Antwort auf diese Frage. Und hier macht es auch keinen Unterschied, in welchem Bundesland man den Unfall mit einem Wildtier hatte und um welches Wildtier es sich handelt. Denn wer ein totes Wildtier mitnimmt, macht sich im Zweifel der Jagdwilderei schuldig. Das ist eine Straftat nach § 292 StGB und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden!

Angepasst fahren, um einen Wildunfall zu vermeiden

Hundertprozentig vermeiden lassen sich Wildunfälle nicht. Aber wie auch sonst im Straßenverkehr, gilt, dass eine der Gefahrensituation angepasste Fahrweise hilft, Unfälle zu vermeiden. Warnschilder “Wildwechsel” sollte man als Autofahrer und Motorradfahrer deswegen vor allem in der Dämmerung und bei schlechter Sicht ernst nehmen und besonders aufmerksam fahren. Zur Sicherheit der Tiere, aber vor allem zur eigenen Sicherheit!

Wildunfall
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Das Warnschild Wildunfälle soll ebendiese verhindern.
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