Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der der Regel Gebühren der Rechtsanwälte und des Gerichts, die Entschädigungen für Zeugen, die Kosten des Sachverständigen und des Gerichtsvollziehers. Ebenso werden Reisekosten zu einem ausländischen Gericht bezahlt. Grundsätzlich übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Deshalb sollte diese mindestens bei 300.000 Euro liegen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Ratgeber.