Strafrecht

Ausfertigung, Bußgeldverfahren, Hauptverhandlung, notwendige Auslagen, Urschrift, Zuziehung, Verfahren, freigesprochen

Aktenzeichen  333 OWi 125 Js 9560/16

Datum:
20.1.2017
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Aschaffenburg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
OWiG §§ 46 I OWiG, 467 I StPO

 

Leitsatz

Tenor

1. Die Betroffene K. wird freigesprochen.
2. Die Kosten des Verfahren und die notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt die Staatskasse.
Rechtskräftig seit 08.03.2017.

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