Strafrecht

Polizeibeamter; Besitz kinderpornographischer Schriften; dienstlicher Bezug; Revisionszulassung

Aktenzeichen  2 B 83/13, 2 B 83/13 (2 C 9/14)

Datum:
30.1.2014
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 70 DG BB
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 26. Juni 2013, Az: 81 D 1.10, Urteil

Gründe

1
Die Revision des Beklagten ist zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 70 LDG Bbg i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat. Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, zur weiteren Klärung der Frage beizutragen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen bei einem wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften angeschuldigten Polizeibeamten ein enger dienstlicher Bezug zu seinen Dienstpflichten vorliegt.

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