
Urteil
Beweislast bei Fußgängerunfall
Schuldhaftes Verhalten darf nur dann verwertet werden, wenn feststeht, dass es zum entsprechenden Schaden beigetragen hat.
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Schuldhaftes Verhalten darf nur dann verwertet werden, wenn feststeht, dass es zum entsprechenden Schaden beigetragen hat.
Wir sind nicht dazu verpflichtet im Schritttempo zu fahren nur damit wir Passanten durch Spritzwasser nicht beschmutzen.