Sozialrecht ist ein Rechtsgebiet, das die rechtlichen Aspekte sozialer Sicherheit und sozialer Unterstützung behandelt. Es umfasst Gesetze und Vorschriften, die Sozialleistungen, Renten, Gesundheitswesen und andere soziale Belange regeln.
Vorausleistung der Ausbildungsförderung; Antrag, der nach Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt wurde; Ausschlussfrist des § 36 Abs. 1 Halbs. 2 BAföG; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
(Arbeitslosengeld II – Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger, besonderer Bedarfe – laufendes Verfahren – Leistungserbringung auch für Zeitraum vor BVerfG -Entscheidung vom 9.2.2010 – Mehrbedarf eines erwerbsfähigen schwer- und gehbehinderten Hilfebedürftigen – keine analoge Anwendung von § 28 SGB 2 bzw § 30 SGB 12 – keine Ungleichbehandlung)
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Hilfebedürftigkeit – Haushaltsgemeinschaft – Vermutungsregelung – Unterstützung durch Verwandte – keine faktische Bedarfsdeckung – Nachweis des Zuflusses – Berechnung des Freibetrages – Einkommens- und Vermögensberücksichtigung
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – Verwerfung der Berufung als unzulässig – keine Betreuung unter Einwilligungsvorbehalt zum Zeitpunkt der Entscheidung – eigene Ermittlungen zur Prozessunfähigkeit bzw Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Absenkung bzw Wegfall des Arbeitslosengeld II – Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung – Zulässigkeit der Sprungrevision – Zustimmungserklärung – Revisionsbegründung – fehlender förmlicher Antrag
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung – Übergangsleistungen nach § 3 Abs 2 BKV – keine zweckbestimmte Einnahme oder Entschädigung für Nichtvermögensschaden – Einkommensberechnung – Zuflusszeitpunkt und Verteilzeitraum – Aufhebung bzw Rücknahme des Verwaltungsaktes für die Vergangenheit – grobe Fahrlässigkeit)
Arbeitslosengeld II – Angemessenheit der Unterkunftskosten – Untersuchungsmaxime – selbst genutzte Eigentumswohnung – Eigenheimzulage als zweckbestimmte Einnahme bei Abtretung zur Finanzierung – Verminderung Unterkunftskosten bzw -bedarf um Eigenheimzulage nur bei tatsächlicher Reduzierung der monatlich anfallenden Schuldzinszahlung