Arbeitsrecht
Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde – hier: Verfassungsrechtlich relevante Gründe für jagdrechtliche Befriedung eines Grundstücks (§§ 6, 6a BJagdG) müssen bereits im fachgerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden

