Strafrecht
2 StR 495/12
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2 StR 495/12
Markenbeschwerdeverfahren – „SCHLOSS SHOP HEIDELBERG (Wort-Bild-Marke)“ – keine Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – Antrag auf Kostenentscheidung – „GartenMeister (Wort-Bild-Marke)/meister M (Wort-Bild-Marke)“ – keine rechtzeitige Information über die Beschwerderücknahme – Kostenauferlegung
Markenbeschwerdeverfahren – „Form eines Würfels, der sich aus verschiedenen Bestandteilen (augenscheinlich Nüssen, Rosinen und Reis) zusammensetzt [dreidimensionale Marke]“ – keine Unterscheidungskraft – ersichtliche Eignung zur Täuschung
Markenbeschwerdeverfahren – „GREEN POWER MOTOR (IR-Marke)“ – keine Unterscheidungskraft
Patentbeschwerdeverfahren – „Motor Controller“ – zur Verschiebung des Anmeldetages bei nachgereichten Zeichnungen
Insolvenz – Kosten des Rechtsstreits – Bindungswirkung der Kostengrundentscheidung
Erbunwürdigkeit des betreuenden Ehegatten und Testamentserben: Versuchte Tötung des geschäftsunfähigen Erblassers durch Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen