Arbeitsrecht
Betriebliche Altersversorgung – Ablösung von Versorgungsregelungen – Anhebung der festen Altersgrenze für Frauen vom 60. auf das 65. Lebensjahr – Einführung von versicherungsmathematischen Abschlägen für Frauen – Berechnung einer Betriebsrente – zeitratierliche Kürzung




