Familienrecht
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge ohne hinreichende Darlegung einer Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) verletzt Art 6 Abs 2 S 1 GG – zudem unzureichende Verhältnismäßigkeitsprüfung
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Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge ohne hinreichende Darlegung einer Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) verletzt Art 6 Abs 2 S 1 GG – zudem unzureichende Verhältnismäßigkeitsprüfung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung der Großeltern bei der Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) – familiäre Verbundenheit stellt für sich genommen Eignung als Vormund nicht in Frage – hier: Unzureichende fachgerichtliche Darlegung zur mangelnden Eignung der Großmutter als Vormundin für ihr Enkelkind – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei Entscheidung über PKH-Antrag – hier: Anrechnung fiktiver, aber persönlich nicht erzielbarer Einkünfte bei Unterhaltsberechnung – Gegenstandswertfestsetzung
Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an ausscheidenden Gesellschafter
(Freigebige Zuwendung an Neugesellschafter bei Kapitalerhöhung einer GmbH; Anwendbarkeit des § 13a ErbStG in einem solchen Fall – Anwendungsbereich von § 174 Abs. 3 AO und § 176 Abs. 2 AO – Keine Pflicht des Gesetzgebers zur Berücksichtigung ausländischen Ertragsteuerrechts bei der Ausgestaltung des Schenkungsteuerrechts)
Rechtskraftwirkung klageabweisender Urteile bei behaupteter Verkennung des Klagebegehrens – Keine erneute Entscheidung über bereits rechtskräftig festgestellte Rechtsfolgen – Verlängerung einer Frist zur Stellungnahme bei Erkrankung eines Mitglieds der prozessbevollmächtigten Sozietät
Wegfall des Rechtschutzinteresse für AdV eines Duldungsbescheids
Akupunkturbehandlungen an Menschen durch einen Tierarzt