Sozialrecht
Sozialgerichtliches Verfahren – Revisionszulassung – Verfahrensmangel – Prozessurteil – Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Versäumung der Berufungsfrist
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Sozialgerichtliches Verfahren – Revisionszulassung – Verfahrensmangel – Prozessurteil – Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Versäumung der Berufungsfrist
Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung – Wegfall der Klärungsbedürftigkeit durch zwischenzeitliche Entscheidung des BSG – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Antrag auf Überprüfung sämtlicher Bescheide der letzten Jahre auf ihre Rechtmäßigkeit ohne Darlegung von Gründen – keine Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur inhaltlichen Prüfung
Sozialgerichtliches Verfahren – Zulässigkeit der Beschränkung des Streitgegenstandes bei Bewilligungszeiträumen nach dem 1.1.2011 – Arbeitslosengeld II – Unterkunft und Heizung – selbst genutztes Wohneigentum – keine Berücksichtigung von Leibrentenzahlungen bei vertraglichem Rückübertragungsanspruch – Vergleichbarkeit mit Tilgungsraten
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Bekanntgabe von Verwaltungsakten – Anhörungspflicht – Vertretung der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
Überprüfungsantrag – Arbeitslosengeld II – Mehrbedarf – unabweisbarer laufender besonderer Bedarf – Umgangskosten – Fahrkosten für den Besuch des getrennt lebenden Kindes – keine allgemeine Bagatellgrenze im SGB 2
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe – Unzulängliche Bekanntgabe bzw Protokollierung von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO)
Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 32 Abs 5 SOG ND 2005 (Kennzeichenerfassung im öffentlichen Verkehrsraum) teils mangels Rechtsschutzbedürfnisses, teils wegen Verfristung unzulässig
Markenbeschwerdeverfahren – „Lehmitz/Lehmitz/Weinhaus am Stadtrand Dirk Lehmitz e. K.“ – Widerspruch aus mehreren geschäftlichen Bezeichnungen – Fälligkeit mehrerer Widerspruchsgebühren – nur eine Gebührenzahlung: Klarstellung, für welchen Widerspruch die Gebührenbezahlung bestimmt ist – Abstellung auf das Widerspruchskennzeichen „Lehmitz“ – fehlender Beweis für ein bundesweit tätiges Unternehmenskennzeichen mit älterem Zeitrang – bei bösgläubiger Anmeldung kann die Marke auf Antrag in einem Löschungsverfahren gelöscht werden – keine Prüfung im Widerspruchsverfahren