Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung: Beweiserleichterung für den Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden
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Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung: Beweiserleichterung für den Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden
Urheberrechtsverletzung im Internet: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Verfahrens gegen einen Internet-Provider auf Auskunft über die Inhaber bestimmter IP-Adressen – Deus Ex
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Anspruch einer politischen Partei bzw ihrer Untergliederungen auf Führung eines Girokontos – hier: unzureichende Darlegung eines schweren Nachteils für Kreisverband einer Partei durch Versagung der Einrichtung eines Girokontos
(Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 14 Abs 1 und Art 3 Abs 1 GG durch die Stichtagsregelung der §§ 1b Abs 1 iVm 30f Abs 1 S 1 BetrAVG, nach der nach dem 01.01.2001 gegebene Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach kürzerer Betriebszugehörigkeitsdauer unverfallbar werden können als vor dem 01.01.2001 gegebene Zusagen – zur Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtbeachtung der Vorlagepflicht nach Art 276 Abs 3 AEUV)
Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs gem Art 7 Abs 2 der Richtlinie 2003/88/EG (juris: EGRL 88/2003) – hier: kein Anspruch auf Abgeltung von über den unionsrechtlichen Mindesturlaub hinausgehendem Urlaub, von über einen längeren Zeitraum als 15 Monate angesammeltem Urlaub oder von Schwerbehindertenurlaub gem § 125 Abs 1 S 1 SGB IX (juris: SGB 9) – keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH
Keine Berücksichtigung des in eine Wertaufholungsrücklage eingestellten Betrags bei der Feststellung des Unterschiedsbetrags beim Übergang zur Gewinnermittlung nach der Tonnage
Zur Kostenfreiheit für behördliche Auskünfte, die ein Notar im Rahmen seiner gesetzlichen Nachforschungspflicht einholt; Amtshilfe
Zur Gleichartigkeit von Zweitwohnung- und Vermögensteuer; Nachschieben von Gründen bei Schätzungsspielraum grundsätzlich prozessual zulässig; keine gesonderte Anordnung für die Fortführung des Verfahrens als schriftliches Verfahren erforderlich; keine Verfahrensrüge gegen Kostenentscheidung