Patent- und Markenrecht
Markenbeschwerdeverfahren – „EXPERIENCE EXTRAORDINARY (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)“ – keine Unterscheidungskraft
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Markenbeschwerdeverfahren – „EXPERIENCE EXTRAORDINARY (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)“ – keine Unterscheidungskraft
Patentbeschwerdeverfahren – „Elektrische Baugruppe mit ineinander angeordneten Schaltungsträgern“ – zur Zulässigkeit der Beschwerdeeinlegung – Einlegung der Beschwerde durch einen von mehreren Anmeldern wirkt kraft der Fiktion für alle
Bürgschaftsübernahme für einen Kontokorrentkredit: Prüfung der Sittenwidrigkeit bei zeitlich hintereinander geschalteten Bürgschaftsverträgen zwischen der Bank und der Lebengefährtin des Hauptschuldners
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Auslegung des Patentanspruchs hinsichtlich der Kennzeichnung des Gegenstands eines Nebenanspruchs – Reifendemontiermaschine
Nichtzulassungsbeschwerde – sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensmangel – Amtsermittlungsgrundsatz – aussagepsychologische Begutachtung – Nachholung einer unterbliebenen Sachverständigenvernehmung – Möglichkeit weiterer Ermittlungen durch das Gericht – Einholung eines weiteren Gutachtens – Abwägung zwischen mehreren Gutachten – keine Pflicht zur Einholung eines Obergutachtens – Recht auf freie Beweiswürdigung – Divergenz – Darlegungsanforderungen
Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 14 Abs 4a S 1 EuWG): Unzulässigkeit der Nichtanerkennungsbeschwerde bei Zurückweisung eines Wahlvorschlags wegen fehlender Unterstützungsunterschriften (§ 9 Abs 5 S 2 EuWG)
Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer unzulässigen Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 14 Abs 4a S 1 EuWG) – Rechtsschutz lediglich nach § 14 Abs 4 EuWG bzw § 26 EuWG eröffnet, wenn Wahlvorschlag nicht nach § 8 Abs 1 EuWG zurückgewiesen wird
Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 14 Abs 4a S 1 EuWG): Unzulässigkeit der Nichtanerkennungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines Wahlvorschlags wegen fehlender Unterstützungsunterschriften (§ 9 Abs 5 S 2 EuWG) – zudem Versäumung der Beschwerdefrist