Steuerrecht
(Teilweise Kürzung des Gewinns einer Einschiffsgesellschaft um den auf den Einsatz des Schiffs entfallenden Teil des Gewerbeertrags trotz vorrangig beabsichtigter Veräußerung des Schiffs – Anwendungsbereich von § 5a EStG – Beginn der Gewerbesteuerpflicht)

