Europarecht
Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer in Übergangsfällen: Wahrung der Sechsmonatsfrist für die Erhebung einer Individualbeschwerde beim EGMR
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Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer in Übergangsfällen: Wahrung der Sechsmonatsfrist für die Erhebung einer Individualbeschwerde beim EGMR
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Pflicht zum Vollzug von Abschiebungshaft in speziellen Hafteinrichtungen
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Vollzug der Abschiebehaft gegen einen Drittstaatsangehörigen zusammen mit Strafgefangenen in einer Justizvollzugsanstalt
Ausführungsanordnung für einen Enteignungsbeschluss zur Verwendung von Grundstücksteilen zum Straßenbau: Aufschiebende Wirkung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Eintritt der angestrebten Rechtsänderung und Beginn der Verwendungsfrist
Strafbare Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung durch einen Außenstehenden
Negative Feststellungsklage einer schuldnerischen GmbH hinsichtlich der Feststellung einer Forderung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel zur Insolvenztabelle
Krankenversicherung – Vergütungsanspruch eines nicht vergütungsvertraglich gebundenen Leistungserbringers (hier Physiotherapiepraxis) – kein Anspruch auf Besserstellung gegenüber Marktkonkurrenten – sozialgerichtliches Verfahren – Bezeichnung eines Beweisantrages – Beweisantrages – Aufrechterhaltung eines schriftlichen Beweisantrages bis Ende Berufungsverfahren
Verfassungsmäßigkeit des Therapieunterbringungsgesetzes (juris: ThuG) bei verfassungskonformer Auslegung – Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Erlass des ThUG gem Art 72 Abs 1, 74 Abs 1 Nr 1 GG – Vereinbarkeit von § 1 Abs 1 ThUG idF vom 22.12.2010 mit Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – Begriff der „psychischen Störung“ iSd § 1 Abs 1 ThUG mit Art 5 Abs 1 S 2 Buchst e MRK vereinbar – jedoch Verletzung des Beschwerdeführers in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch angegriffene Entscheidungen – abw Meinung: Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht gem Art 72 Abs 1, 74 Abs 1 Nr 1 GG, sondern kraft Sachzusammenhangs