Patent- und Markenrecht
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Schwimmbad-Isolierbaustein (Warenformmarke)“ – die positive Schutzfähigkeitsbeurteilung und -entscheidung im Anmelderbeschwerdeverfahren führt zu keiner irgendwie gearteten Bindung oder Festlegung für ein nachfolgendes Löschungsverfahren – keine Berücksichtigung von Vertrauensschutzerwägungen im Löschungsverfahren – keine Unterscheidungskraft