Zivil- und Zivilprozessrecht
6 AZR 906/11
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6 AZR 906/11
6 AZR 562/11
Durchführung eines angefochtenen Einigungsstellenspruchs
Sozialplan – Wirtschaftliche Vertretbarkeit
Aktiengesellschaft: Wirksamkeit einer schuldrechtlichen Abrede über die unentgeltliche Rückübertragung von Aktien auf die Gesellschaft bei Beendigung der Vertragsbeziehung
Versäumung der Berufungsfrist bei fehlerhafter oder unzureichender Bezeichnung des Rechtsmittelklägers: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtbefolgung einer konkreten Einzelanweisung des Berufungsanwalts durch die zuverlässige Kanzleikraft
Computerbetrug bei der Abbuchungsauftragslastschrift
Beihilfe zum Bankrott: Umgang mit effektiv versteckten Vermögenswerten bei Begründung der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit; Pflichtenstellung des Täters als besonderes persönliches Merkmal