Zivil- und Zivilprozessrecht

6 AZR 562/11

Aktenzeichen  6 AZR 562/11

Datum:
22.1.2013
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
6. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Berlin, 9. September 2010, Az: 58 Ca 9073/10, Urteilvorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 11. Februar 2011, Az: 22 Sa 2308/10, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2011 – 22 Sa 2308/10 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
        
    Fischermeier    
        
    Gallner    
        
    Spelge    
        
        
        
    Wollensak    
        
    Döpfert    
        
        

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